GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNSERE WORKSHOPS

1)
Da es sich bei Fotoworkshops um Freizeitveranstaltungen handelt, unterliegt die Buchung eines Workshops nicht dem Widerrufs- und Rückgaberecht eines Fernabsatzvertrages (§ 312b BGB). Dadurch ist jede Buchung eines Workshops nach entsprechender Bestätigung verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Abnahme der Leistung (Teilnahme) und Bezahlung des gebuchten Workshops.

2)

Unabhängig hiervon räumt der Workshop-Veranstalter den Teilnehmern folgende Rechte ein:
Der Teilnehmer darf bis zu 14 Tage vor dem Workshoptermin kostenfrei von der verbindlichen Buchung zurücktreten. Voraussetzung hierfür ist die schriftliche Erklärung des Rücktritts (Abmeldung) gegenüber dem Workshop-Veranstalter. Geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet.
Geht die Rücktrittserklärung (Abmeldung) bis zu 7 Tage vorher schriftlich bei dem Workshop-Veranstalter ein, ist der hälftige Workshop-Preis zu zahlen und mit Abschluss des gebuchten Workshops zur Zahlung fällig. Geleistete Anzahlungen werden verrechnet.
Ein Ersatzteilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt, spätestens, jedoch bis zu einem Tag vor dem Workshop-Termin, gestellt werden. Der Ersatzteilnehmer ist dem Workshop-Veranstalter schriftlich bekannt zu geben.

3)

Sofern ein Teilnehmer ohne entsprechende schriftliche Rücktrittserklärung (Abmeldung) dem Workshop fernbleibt, ist der vollständige Workshop-Preis zu entrichten, genau so, als habe der Teilnehmer an der Veranstaltung teilgenommen. Dies gilt auch für den Fall, dass bei mehrtätigen Workshops nicht alle Veranstaltungstage durch den Teilnehmer wahrgenommen werden oder eine anderweitige partielle Teilnahme stattfindet.

4)
Die Zahlung der vollständigen Workshop-Gebühr ist mit Abschluss des gebuchten Workshops fällig. Teilnehmer, die bis zu diesem Zeitpunkt Zahlungen nicht vollständig entrichtet haben, geraten ab dem Folgetag in Verzug.

5)
Der Veranstalter ist berechtigt, Workshops aus wichtigen Gründen abzusagen. Die Teilnehmer werden hiervon per E-Mail in Kenntnis gesetzt.
Wichtige Gründe sind:
ungenügende Beteiligung, Erkrankung von Dozenten und Trainern, höhere Gewalt oder zum Workshop unpassenden Rahmenbedingungen (Demonstrationen, Gewalt, Wetter etc.)
Bereits geleistete Zahlungen werden in einen Gutschein umgewandelt und berechtigen in dieser Höhe zur Teilnahme an einem anderen Termin. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch ist ausgeschlossen.
Erscheint durch höhere Gewalt oder andere, nicht durch den Veranstalter zu vertretende Ursachen, ein Workshop oder ein Teil eines Workshops als nicht durchführbar, so findet ein Ersatztermin statt.